Zu Ihrer Information
Diätassistenten führen eine qualifizierte Ernährungstherapie / Diättherapie nach § 43 SGB V Abs.2 durch. Die Beratungen sind den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation zuzuordnen. Die Beratung wird von den meisten Krankenkassen bezuschusst.
Grundlage für die Ernährungstherapie ist Ihre ärztliche Verordnung [PDF].
Meine Empfehlungen basieren auf den Beratungs-Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Die ärztliche Verordnung , die für Sie als Arzt budgetneutral ist, sollte folgende Angaben enthalten:
- alle relevanten Diagnosen
- Empfehlung für eine individuelle Ernährungstherapie
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter:
Stefan Winkler
Staatlich geprüfter Diätassistent
Ernährungsberater der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (EB/DGE)
Telefon 0365 5 52 48 30 oder 0365 8 55 83 20